Facharzt FMH für Kinderchirurgie

Weiterbildungsprogramm

Dieses Weiterbildungsprogramm gilt gleichzeitig für Ärzte und Ärztinnen. Zur besseren Lesbarkeit werden im Text nur männliche Personenbezeichnungen verwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis.

Mit der nachstehenden Publikation setzt der Zentralvorstand der Verbindung der Schweizer Ärzte das revidierte Weiterbildungsprogramm für den Erwerb des Facharzttitels FMH für Kinderchirurgie am 1. Januar 1998 in Kraft.

1. Allgemeines

Die Kinderchirurgie ist das chirurgische Spezialgebiet für die Behandlung des wachsenden Organismus. Sie befasst sich mit Kindern, welche an angeborenen Fehlbildungen, Erkrankungen und Unfallfolgen leiden; sie umfasst insbesondere präoperative Abklärungen, chirurgische Therapie sowie peri- und postoperative Beurteilung von einem Zeitpunkt vor der Geburt an bis zum Wachstumsabschluss.

2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen

2.1 Dauer und Gliederung der Weiterbildung

Die Weiterbildung dauert 6 Jahre und gliedert sich wie folgt:
  • 3 Jahre Kinderchirurgie (fachspezifische Weiterbildung)
  • 2 Jahre Chirurgie (nicht fachspezifische Weiterbildung)
  • 6 Monate Pädiatrie (nicht fachspezifische Weiterbildung)
  • 2.1.1 Innerhalb der chirurgischen bzw. kinderchirurgischen Weiterbildung müssen 3 Monate Anästhesiologie und/oder Intensivmedizin ausgewiesen werden.

    2.1.2 Mindestens 1 Jahr der kinderchirurgischen Weiterbildung muss nach Abschluss der gesamten übrigen reglementarisch vorgeschriebenen Weiterbildung absolviert werden.

    2.1.3 Mindestens 1 Jahr der reglementarischen Weiterbildung (fachspezifisch oder nicht fachspezifisch) muss an einer Universitätsklinik absolviert werden.

    2.2 Weitere Bestimmungen

  • 3 Besuche von mindestens 1 Woche Dauer an verschiedenen schweizerischen kinderchirurgischen Kliniken
  • 1 Kongressbesuch in Chirurgie
  • 3 Kongressbesuche in Kinderchirurgie
  • 1 Fortbildungskurs in Chirurgie oder Kinderchirurgie
  • 1 AO-Basiskurs
  • 1 Sonographie-Kurs gemäss Richtlinien der SGUMB
  • 2 Originalarbeiten im Fachbereich Kinderchirurgie
  • 1 Vortrag, gehalten an einem kinderchirurgischen Kongress
  • 3. Inhalt der Weiterbildung

    3.1 Allgemeine Kenntnisse

    Grundkenntnisse in Diagnostik und Therapie von Erkrankungen im Neugeborenen-, Säuglings- und Kindesalter.

    3.2 Chirurgische Kenntnisse

    Erlangung chirurgischer Kenntnisse über das ganze Gebiet der Chirurgie anhand eines nicht ausgewählten Krankengutes, insbesondere chirurgische Indikation, Vor- und Nachbehandlung, Schockbehandlung, Beherrschung chirurgischer Notfallsituationen, chirurgische Intensivmedizin.

    3.3 Theoretische und praktische kinderchirurgische Kenntnisse und Fertigkeiten

  • Embryologie, Epidemiologie, Ätiologie, Pathogenese und Prognose kinderchirurgischer (einschliesslich pränatal diagnostizierter) Fehlbildungen, Erkrankungen und Verletzungen;
  • Pathophysiologie, Beurteilung und Behandlung von Trauma und Polytrauma;
  • Allgemeine Diagnostik, inkl. instrumentelle Untersuchungsverfahren wie Endoskopie, Probeexzision, Probepunktion sowie Basiskenntnisse in Sonographie;
  • Indikationsstellung zu den wichtigsten diagnostischen Hilfsuntersuchungen und Interpretation deren Resultate im Rahmen der entsprechenden Krankheitsbilder, sowie Kenntnis deren Risiken und Kosten;
  • Indikationsstellung und Durchführung der operativen und konservativen Behandlung kinderchirurgischer Erkrankungen, Fehlbildungen und Verletzungen. Dazu gehören die selbständige Durchführung der in der Operationsliste aufgeführten Eingriffe und Assistenz bei operativen Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, die Reposition von Frakturen und Luxationen am Stütz- und Bewegungssystem sowie die Verbands- und Gipstechnik;
  • Prophylaxe, Früherfassung und Behandlung postoperativer Komplikationen;
  • Verfahren der Wiederbelebung und der Schocktherapie, der Intubation, der Infusions- und Bluttransfusions-Therapie und der Intensivbehandlung;
  • Lokal-, Leitungsanästhesie und Prinzipien der regionalen und allgemeinen Anästhesie;
  • Asepsis, Prophylaxe, konservative und operative Behandlung kinderchirurgischer Infektionen;
  • Nachsorge und Rehabilitation;
  • Elternberatung bei pränatal diagnostizierten Fehlbildungen.
  • 3.4 Operationskatalog

      Gesamtzahl b.Kind als Operateur
    Schädel 10
    Trepanation oder Kraniektomie bei Haematom, Impressionsfraktur, Kraniektomie bei Kraniosynostose. Ventrikulo-atriale oder peritoneale Drainage, Enzephalozele  
    Hals 10
    Resektion von Halsfisteln, Halszysten und Lymphangioma colli, Strumektomie, Tracheotomie, Torticollis congenitus  
    Thorax 10
    Trichterbrust, Thorakotomie bei Mediastinaltumor, Lungenaffektionen, Zwerchfellhernie (thorakal), Relaxatio diaphragmatica, Oesophagusatresie  
    Abdomen  
    Allgemeine Eingriffe

    Leistenhernie

    Nabelhernie

    Pyloromyotomie

    Appendektomie

    Anorektale Affektionen (Analfistel, Rektumprolaps, Hämorrh.)

    50 (20 Säugl.)

    5

    5

    50

    5

    SpezielleEingriffe

    Operation bei Hiatushernie, Operation bei Darmatresie oder Stenose, Operation bei Ileus, Operation bei Megacolon, Splenektomie oder Milznaht bei Ruptur, Cholezystektomie, Lebernaht, Anorektale Missbildungen, Operation bei Zwerchfellhernie (abdominal), Operation bei Omphalozele, Laparoschisis

    30
    Urogenitalsystem 80

    Nephrektomie, Heminephrektomie, Pyeloplastik, Operation bei vesiko-ureteralem Reflux, Operation bei obstruktiver Uropathie, Operation bei Urolithiasis

    15

    Operation bei Hypospadie

    Operation bei Hodentorsion

    Orchidopexie

    Circumcision

    15

    5

    30

    15

    Knochen und Gelenke

    75
    Unblutige Reposition von Frakturen

    Osteosynthese

    Knochenzysten oder Tumore

    50

    20

    5

    Rücken

    5
    Myelomeningozele, Steissteratom  
    Haut und Weichteile 100
    Wundversorgung

    Plastische Eingriffe (Haut-Transplantation, abstehende Ohren, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten)

    Hämangiome, Naevus, Syndaktylie, Polydaktylie

    60

    30
     
     

    10

    Sehnen- und Nervennähte 5
    Endoskopische Abklärungen und Eingriffe 25
    Oesophagoskopie, Rektoskopie, Zystoskopie  

    4. Prüfungsreglement

    4.1 Prüfungsziel

    Das Bestehen der Facharztprüfung ist ein Nachweis, dass der Kandidat die notwendigen Kenntnisse erworben hat, die zur selbständigen Berufsausübung als Facharzt FMH für Kinderchirurgie Voraussetzung sind.

    4.2 Prüfungsstoff

    Der Umfang des Prüfungsstoffes entspricht dem reglementarisch festgelegten Weiterbildungsprogramm. Der aktuelle Lehrmittelkatalog wird durch den Präsidenten der Weiterbildungskommission abgegeben. Zudem entspricht der Prüfungsstoff Punkt 3 des Weiterbildungsprogrammes.

    4.3 Prüfungskommission

    Aus den Reihen der Mitglieder der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie (SGK), welche seit mindestens 5 Jahren Träger des FMH-Titels sind, bezeichnet der Vorstand 5 Examinatoren. Die Prüfungskommission ist wie folgt zusammengesetzt:
  • 1 Fakultätsvertreter
  • 1 Spitalarzt
  • 2 freipraktizierende Kinderchirurgen
  • Der Präsident der Weiterbildungskommission der SGK gehört der Prüfungskommission von Amtes wegen an
  • Der Präsident der Weiterbildungskommission führt den Vorsitz und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.
  • Der Weiterbildner des Kandidaten nimmt ohne Stimmrecht an der Prüfung teil.

    4.4 Prüfungsart

    Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

    1. Teil (theoretisch-schriftliche Prüfung)
    Allgemeine chirurgische Kenntnisse. Beantwortung von 120 Wahlantwortfragen innerhalb von 4 Stunden. Bei dieser Prüfung handelt es sich um das chirurgische Basisexamen.

    2. Teil (praktisch-mündliche Prüfung)
    Im Durchführungsmodus der Prüfung sind 3 Hauptabschnitte festzuhalten:

    Erster Abschnitt Physiologie und Pathophysiologie des Kindesalters

    Zweiter Abschnitt Diagnostik, Klinik und perioperative Betreuung

    Dritter Abschnitt Theoretische Grundlagen der operativen Technik

    4.5 Prüfungsmodalitäten

    4.5.1 Zeitpunkt der Prüfung
    Es empfiehlt sich, den ersten Teil in der Regel nach den zwei Jahren Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie zu absolvieren.

    Zum zweiten Teil wird nur zugelassen, wer den ersten Teil mit Erfolg bestanden hat. Es empfiehlt sich zudem, den zweiten Teil frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung zu absolvieren.

    4.5.2 Zeit und Ort der Prüfung
    Die Prüfung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Der Vorstand bestimmt Zeit und Ort der Prüfung und veröffentlicht diese Angaben mindestens 6 Monate vor dem Termin in der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ). In der Bekanntmachung sind ausserdem die Meldestelle, der Termin des Anmeldeschlusses und allfällige Anmeldeformalitäten zu nennen.

    4.5.3 Protokoll
    Über die Prüfung wird ein schriftliches Protokoll geführt; der Kandidat erhält davon eine Kopie zur Kenntnisnahme.

    4.5.4 Prüfungsgebühren
    Die SGK verlangt eine Prüfungsgebühr, deren Höhe vom Vorstand der Gesellschaft bestimmt und mit der Ausschreibung in der SÄZ bekanntgegeben wird.

    4.6 Bewertungskriterien

    Die Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.

    4.7 Wiederholung der Prüfung und Beschwerde

    Das Ergebnis der Prüfung ist dem Kandidaten schriftlich zu eröffnen.

    Beide Teile der Prüfung können separat und höchstens dreimal abgelegt werden.

    Der Kandidat kann den Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung innert

    30 Tagen bei der Titelkommission der FMH (TK) anfechten.

    Gegen den Entscheid der TK kann der Kandidat innert 30 Tagen Beschwerde an den Zentralvorstand der FMH (ZV) einreichen.

    Falls das Prüfungsreglement deutlich von den Beurteilungen der FMH-Zeugnisse abweicht, kann der Kandidat zusätzlich zuhanden der TK bzw. des ZV das Einholen der Stellungnahmen der Leiter der beiden letzten Weiterbildungsstätten verlangen.

    5. Kriterien für die Einteilung der Weiterbildungsstätten

    5.1 Die Weiterbildungsstätten für Kinderchirurgie werden in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie A (3 Jahre)
  • Kategorie B (2 Jahre)
  • 5.2 Kriterienraster

    Kategorie
    A
    B
    Charakteristik der Klinik / Funktion    
    Selbständige Klinik mit Zentrumsfunktion
    +
    -
    Kinderchirurgische Kliniken oder Abteilungen, die fachlich autonom sind
    -
    +
    Erweiterte Grundversorgung
    +
    +
    Ärztliches Team (minimal)    
    Vollamtlicher Leiter (Chefarzt), Facharzt FMH für Kinderchirurgie
    +
    +
    Stellvertretung durch Facharzt FMH für Kinderchirurgie in Dauerstellung
    +
    -
    Geregelte Stellvertretung durch Facharzt FMH für Kinderchirurgie
    -
    +
    Oberärzte mit Facharzttitel FMH für Kinderchirurgie
    1
    -
    Assistentenstelle für Weiterbildung in Kinderchirurgie mindestens
    1
    1
    An einer Weiterbildungsstätte der Kategorie A müssen stets zwei vollamtliche Fachärzte FMH für Kinderchirurgie mehr angestellt sein als Weiterzubildende    
    Operationen    
    Eingriffe in Narkose/Regionalanästhesie pro Jahr
    2000
    1500
         
    Spezifisches Leistungsangebot

    Kinderchirurgischer Notfalldienst 24 Stunden

    +
    +

    Pädiatrisch-kinderchir. Intensivstation (vollamtlicher Leiter)

    +
    -
    Kinder-Anästhesiedienst
    +
    -
    Kinder-Radiologiedienst
    +
    -
    Pathologisches Institut am Ort
    +
    -
    Weitere an die Institution angegliederte med. Fachgebiete    
    Anerkannte Weiterbildungsstätte für Pädiatrie inkl. Neonatologie
    +
    -
    Theoretische Weiterbildung    
    Vermittlung des gesamten Lernzielkataloges
    +
    -
    Bibliothek
    +
    -
    Audiovisuelle Hilfsmittel
    +
    -
    Zugang zu internationalen und nationalen Dokumentationszentren (z.B. Medline)
    +
    -
    Besuch auswärtiger Weiterbildungs-Veranstaltungen gesichert
    +
    +
    Weiterbildung Anzahl Std./Woche
    2
    1

    6. Übergangsbestimmungen

    Wer die Weiterbildung gemäss altem Programm bis am 31. Dezember 2000 abgeschlossen hat, kann die Erlangung des Titels nach den alten Bestimmungen vom 23.4.1986 verlangen.

    Wer aufgrund von Übergangsbestimmungen von der Facharztprüfung befreit ist, muss die Weiterbildung bis am 31.12.1998 abgeschlossen haben. Andernfalls erfolgt die Titelerteilung nur nach bestandener Facharztprüfung (Art. 63 WBO, Abs. 4).