
Die meisten Unfälle passieren, weil die Kajütenbetten
nicht genügend sicher ausgerüstet oder befestigt sind. Bei Kindern
unter 8 Jahren ist auch die Gefahr beim Schlafen herunterzufallen gross. Erst
Kinder ab ca. 6 Jahren sollten das obere Bett benützen. Die häufigsten
Verletzungen nach Stürzen vom Etagenbett sind Frakturen, Prellungen, Quetschungen
sowie Schädelhirnverletzungen. In mehr als der Hälfte dieser Unfälle
wird dabei der Kopf verletzt. Es muss deshalb unbedingt darauf geachtet werden,
dass Kajütenbetten die Normbezeichnung EN 747 oder ein GS-Zeichen tragen.
Worauf ist neben der Normbezeichnung ebenfalls zu achten?
Beim oberen Bett soll auf allen vier Seiten eine Absturzsicherung (Umrandung)
vorhanden sein. Diese Absturzvorrichtungen sollen mindestens 16 cm über
die Matratze hinausreichen und fest mit dem Bett verbunden sein. Die Abstand
zwischen den Absturzsicherungen (Gitterstäbe) soll zwischen 6 und 7,5 cm
betragen.
Das obere Bett muss fest mit dem unteren verbunden sein und sollte keine scharfen
Ecken und Kanten oder offene Rohrenden aufweisen.
Die Leiter muss fest mit dem Bett verbunden sein und der Abstand zwischen den
Leitersprossen soll mindestens 20 cm und deren Breite mindestens 30 cm betragen.
Die Oeffnung in der Absturzsicherung für die Leiter soll 30-40 cm betragen.
Ein Kajütenbett sollte an beiden Enden mit Stahlwinkeln oben an der Wand
befestigt sein.
Bei zusammengeschraubten Betten müssen gelegentlich die Schrauben nachgezogen
werden.
Bei einem Lattenrost mit grossen Aesten im Holz besteht Bruchgefahr. In diesem
Fall müsste der Rost gewechselt werden. Freiliegende Lattenroste sind zu
befestigen.
Stürze vom Kajütenbett müssen nicht sein, der grösste Teil
der Unfälle kann mit den entsprechenden oben aufgeführten Sicherheitsmassnahmen
verhindert werden.
Quelle: bfu Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung